Wiederholungstäter muss für drei Monate ins Gefängnis


Wiederholungstäter muss für drei Monate ins Gefängnis

Der Angeklagte weint und fleht die Richterin an, ihn nur nicht ins Gefängnis zu schicken. Es nützt nichts: Die beantragte Gefängnisstrafe sieht die Richterin jetzt als letztes Mittel an, um den Angeklagten wachzurütteln.

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