Wiederholungstäter muss für drei Monate ins Gefängnis
Wiederholungstäter muss für drei Monate ins Gefängnis
Der Angeklagte weint und fleht die Richterin an, ihn nur nicht ins Gefängnis
zu schicken. Es nützt nichts: Die beantragte Gefängnisstrafe sieht die
Richterin jetzt als letztes Mittel an, um den Angeklagten wachzurütteln.
