Mordfall ohne Leiche: Täter muss «lebenslang» ins Gefängnis

Mordfall ohne Leiche: Täter muss «lebenslang» ins Gefängnis: Der Angeklagte im Mordfall ohne Leiche muss eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts (LG) Trier bestätigt. Das LG hatte den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord ...

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