Ex-Bauunternehmer muss doch nicht ins Gefängnis

Ex-Bauunternehmer muss doch nicht ins Gefängnis: "Zu diesem Zeitpunkt wären auch die Bewährung für die beiden anderen Strafen widerrufen worden", sagte er. Die Konsequenz: "Er hätte wahrscheinlich für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis gemusst", prognostizierte der Leeraner Anwalt.

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