Ex-Bauunternehmer muss doch nicht ins Gefängnis
Ex-Bauunternehmer muss doch nicht ins Gefängnis: "Zu diesem Zeitpunkt wären auch die Bewährung für die beiden anderen Strafen widerrufen worden", sagte er. Die Konsequenz: "Er hätte wahrscheinlich für mehr als fünf Jahre ins Gefängnis gemusst", prognostizierte der Leeraner Anwalt.
