In Armut - Geschiedene Frauen leiden unter DDR-Recht

In Armut - Geschiedene Frauen leiden unter DDR-Recht: Das bundesdeutsche Recht sieht seit 1977 bei einer Scheidung einen Versorgungsausgleich zwischen den Ehepartnern vor. In der DDR war das anders. Mit der Folge, dass schätzungsweise 350.000 im Osten geschiedene Frauen heute ihr Alter in Armut ...




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