Höchstgericht bestätigt: Fußfessel statt Haft für Sex-Täter
Höchstgericht bestätigt: Fußfessel statt Haft für Sex-Täter
Der Grund dafür: Jener 52-jährige Salzburger, der die Frau (sie war
damals erst 15 bzw. 16 Jahre alt) fünf Mal vergewaltigt hatte und dafür
lediglich sechs Monate unbedingte Haft bekam, muss keinen einzigen Tag
ins Gefängnis. Der Verwaltungsgerichtshof ...