Höchstgericht bestätigt: Fußfessel statt Haft für Sex-Täter


Höchstgericht bestätigt: Fußfessel statt Haft für Sex-Täter

Der Grund dafür: Jener 52-jährige Salzburger, der die Frau (sie war damals erst 15 bzw. 16 Jahre alt) fünf Mal vergewaltigt hatte und dafür lediglich sechs Monate unbedingte Haft bekam, muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Der Verwaltungsgerichtshof ...

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