Fußfessel für 72-jährigen Sexualtäter
Fußfessel für 72-jährigen Sexualtäter
Der Triebtäter ist damit nach Angaben des Justizministeriums der dritte
Straftäter in Schleswig-Holstein, der eine Fußfessel tragen muss. Der
72-Jährige saß wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in fast 100 Fällen bis
März 2011 neun Jahre im Gefängnis.