Fußfessel für 72-jährigen Sexualtäter


Fußfessel für 72-jährigen Sexualtäter

Der Triebtäter ist damit nach Angaben des Justizministeriums der dritte Straftäter in Schleswig-Holstein, der eine Fußfessel tragen muss. Der 72-Jährige saß wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in fast 100 Fällen bis März 2011 neun Jahre im Gefängnis.

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