Konfessionslose Grundschüler: Kinder zu Religionsunterricht verpflichtet

Konfessionslose Grundschüler: Kinder zu Religionsunterricht verpflichtet:
Zur Begründung wird angeführt, eine "Ausgrenzung" durch die Nichtteilnahme würde "eine Integration in den Klassen- und Schulverband und gemeinhin auch einen 'erfolgreichen' Start in die Grundschule erschweren". Daher sei es "für das Kindeswohl ...


Spiegel Online

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