Tödliche Vatertagsschlägerei: Täter muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis
Tödliche Vatertagsschlägerei: Täter muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis
Die Verteidigung hatte ebenfalls eine Haftstrafe für angemessen empfunden, jedoch auf drei Jahre und acht Monate Gefängnis plädiert. Man wolle das Urteil noch mit dem Mandanten besprechen und gemeinsam entscheiden, ob Revision eingelegt werden soll, ...