Nach BGH-Urteil zur kurdischen Partei
Nach BGH-Urteil zur kurdischen Partei: "
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Das Urteil verschärfe die "gesellschaftliche Ausgrenzung" der Kurden und schüre Ressentiments. Anwältin Edith Lunnebach, die Mehmet A. vertritt, fragt: "Soll nun jeder Spendensammler als Terrorist verfolgt werden?" Das war sicher nicht die Intention ... | taz |