Nach BGH-Urteil zur kurdischen Partei

Nach BGH-Urteil zur kurdischen Partei: "
Das Urteil verschärfe die "gesellschaftliche Ausgrenzung" der Kurden und schüre Ressentiments. Anwältin Edith Lunnebach, die Mehmet A. vertritt, fragt: "Soll nun jeder Spendensammler als Terrorist verfolgt werden?" Das war sicher nicht die Intention ...


taz
"

Top stories of the last 30 days