Beschluss: Eigenbedarfsgrenze auch für Kokain und Heroin
Beschluss: Eigenbedarfsgrenze auch für Kokain und Heroin: "Sie liegt etwa für Kokain, Heroin oder Amphetamine bei einem halben Gramm. Mit dem Beschluss wollen die Ministerien zum einen Staatsanwaltschaften entlasten und die Kriminalisierung von Gelegenheitskonsumenten verhindern.