Beschluss: Eigenbedarfsgrenze auch für Kokain und Heroin

Beschluss: Eigenbedarfsgrenze auch für Kokain und Heroin: "Sie liegt etwa für Kokain, Heroin oder Amphetamine bei einem halben Gramm. Mit dem Beschluss wollen die Ministerien zum einen Staatsanwaltschaften entlasten und die Kriminalisierung von Gelegenheitskonsumenten verhindern.


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