Cannabis auf Rezept: Medizinisches Cannabis ist kein Allheilmittel

Cannabis auf Rezept: Medizinisches Cannabis ist kein Allheilmittel
- Es ist mittlerweile möglich in Deutschland, bei schwerwiegenden Erkrankungen, als Palliativ-Behandlung und bei chronischen Schmerzen in Einzelfällen Cannabis auf Rezept zu bekommen. In diesen Fällen muss der Arzt nachweisen, dass es keine andere anerkannte Therapie für den Patienten gibt und die Gabe erfolgversprechend ist. Ist dies gewährleistet, sollen die Krankenkassen die Kosten für Cannabispräparate oder für getrocknete Cannabisblüten übernehmen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte den Weg dafür im März mit einem neuen Gesetz frei gemacht.
Bisher durften etwa 1000 Patienten bundesweit legal Cannabis zu sich nehmen. Hierfür hatten sie eine Sondergenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ob die Zahl der Patienten, die den Wirkstoff einnehmen, mit dem neuen Gesetz steigen wird, ist unklar. Das Bundesgesundheitsministerium hat bisher noch keine Informationen, wie vielen Menschen Cannabis bereits verordnet wurde. Eine Sprecherin sagte: "Das Gesetz ist noch keine drei Monate in Kraft".
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