Altersgrenze von 35 Jahren bei Auswahlverfahren von Polizeibeamten ist europarechtskonform

Altersgrenze von 35 Jahren bei Auswahlverfahren von Polizeibeamten ist europarechtskonform
- Diese Richtlinie verbietet insbesondere im Bereich der Beschäftigung jegliche direkte oder indirekte Diskriminierung wegen des Alters.

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