Krankenkasse muss keinen Sportrollstuhl zahlen

Krankenkasse muss keinen Sportrollstuhl zahlen: "
Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Beweglichkeit von Kindern und Jugendlichen zu fördern, damit keine Ausgrenzung stattfinden kann. Doch es ist ausreichend, wenn den Betroffenen der Schulbesuch und die Teilnahme am Schulsport ...


1A Krankenversicherung
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