| Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Beweglichkeit von Kindern und Jugendlichen zu fördern, damit keine Ausgrenzung stattfinden kann. Doch es ist ausreichend, wenn den Betroffenen der Schulbesuch und die Teilnahme am Schulsport ... | 1A Krankenversicherung |
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Donnerstag, 26. Mai 2011
Krankenkasse muss keinen Sportrollstuhl zahlen
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